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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#78
Zwangshaft? Im EU Ausland?

Na das will ich sehen, wie sie das bewerkstelligen wollen. Das kann einen eigentlich nur amüsieren und man kann denen erstmal zeigen, das man im Ausland immer am längeren Hebel ist indem man kurzerhand mal den Unterhalt gänzlich einstellt aufgrund von Drohungen (die man sich nicht bieten lässt) und denen somit den schwarzen Peter zuschiebt.
Die werden dannn erst richtig nervös, glaubt mir.
Die wollen Kohle und wenn man das komplett entzieht, dann rudern die ganz schnell wieder zurück!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von gleichgesinnter - 30-06-2013, 21:01

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