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Erbschaft und Unterhalt
#4
Warum ist das Kind im Heim?
Aus welcher Gesetzesgrundlage wird die Heimunterbringung finanziert?
Von Wem? Jugendamt oder Sozialamt?

Du solltest dein Geld ausgeben....
Was weg ist ist weg. Es kann dir keiner verbieten deine Kohle zu verleben.

Da die Unterhaltsansprüche übergeleitet worden sind, zahlt du anteilig (evtl. den maximalen Satz) solange du Geld hast. Erst wenn dein Erbe verbraucht ist und du selbst bedürftig geworden bist hat DAS ein Ende.
Hab noch mal ein bisschen gegurgelt...

Vermögen wird so wie es aussieht nicht als EK gewertet. Aber die Zinsen daraus.

Wie hoch die UH-Beteiligung sein kann findest du hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/kosten...00005.html
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Nachrichten in diesem Thema
Erbschaft und Unterhalt - von Anton29 - 01-07-2013, 01:37
RE: Erbschaft und Unterhalt - von Jigsaw - 01-07-2013, 08:47
RE: Erbschaft und Unterhalt - von p__ - 01-07-2013, 09:35
RE: Erbschaft und Unterhalt - von Gekko - 01-07-2013, 10:08
RE: Erbschaft und Unterhalt - von Anton29 - 01-07-2013, 12:42
RE: Erbschaft und Unterhalt - von Anton29 - 01-07-2013, 12:48
RE: Erbschaft und Unterhalt - von p__ - 01-07-2013, 13:28
RE: Erbschaft und Unterhalt - von Anton29 - 01-07-2013, 15:10
RE: Erbschaft und Unterhalt - von blue - 01-07-2013, 20:21
RE: Erbschaft und Unterhalt - von Anton29 - 01-07-2013, 22:50
RE: Erbschaft und Unterhalt - von Ibykus - 02-07-2013, 04:29

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