01-07-2013, 11:39
Mehrbedarf ist es nicht und Sonderbedarf ist für einmalige, außergewöhnlich hohe und nicht voraussehbare Aufwendungen, die nicht aus dem laufenden Unterhalt finanziert werden können.
Wenn die Kosten seit mehreren Monaten bekannt waren, können sie vom laufenden Unterhalt gespart werden. Wann war klar, dass das Kind mit in die Kur geht?
Wenn die Kosten seit mehreren Monaten bekannt waren, können sie vom laufenden Unterhalt gespart werden. Wann war klar, dass das Kind mit in die Kur geht?