02-07-2013, 08:05
Weiss das Jugendamt (Beistand), dass du in den USA wohnst und arbeitest, vor allem WO und bei wem du arbeitest? Damit steht und fällt alles weitere.
Verringerst du die Zahlung, laufen bei tituliertem Unterhalt privatrechtliche Schulden auf.
Eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung wird vermutlich folgen, allerdings ist eine Verurteilung erst möglich, wenn du in D vor Gericht erscheinst, was voraussetzt, dass man dich ordentlich lädt. Um dich ordentlich zu laden, brauchst du eine ladungsfähige Anschrift.
Wenn du zudem den Jugenamtssatz (UV) zahlst, wird die Beweisführung für die Pflichtverletzung noch dünner.
Was dir in den USA droht: Ist dein Wohnsitz und Arbeitgeber bekannt, dann passiert das Gleiche wie in D, nur eben mit zeitlicher Verzögerung: Pfändung!
It dein Wohnsitz nicht bekannt und dein Arbeitgeber auch nicht, dann passiert meist nichts, weil sich keine Datenkette aufbauen lässt.
Einreise nach D: Nach jetzigem Stand ist die Einreise in ein Schengenland problemlos, weiterreise sollte dann per Auto/Bahn erfolgen, bzw. nach Umstieg in einem anderen Schengenland per Flugzeug.
Überquest du eine deutsche Grenze, hat der Beamte auch Zugriff auf inpol, wo die meisten nationalen Suchanfragen landen, damit kommt es zu einer Aufenthaltsfeststellung, womit die datenkette zwecks Pfändung/Ladung wiederhergestellt ist.
Verringerst du die Zahlung, laufen bei tituliertem Unterhalt privatrechtliche Schulden auf.
Eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung wird vermutlich folgen, allerdings ist eine Verurteilung erst möglich, wenn du in D vor Gericht erscheinst, was voraussetzt, dass man dich ordentlich lädt. Um dich ordentlich zu laden, brauchst du eine ladungsfähige Anschrift.
Wenn du zudem den Jugenamtssatz (UV) zahlst, wird die Beweisführung für die Pflichtverletzung noch dünner.
Was dir in den USA droht: Ist dein Wohnsitz und Arbeitgeber bekannt, dann passiert das Gleiche wie in D, nur eben mit zeitlicher Verzögerung: Pfändung!
It dein Wohnsitz nicht bekannt und dein Arbeitgeber auch nicht, dann passiert meist nichts, weil sich keine Datenkette aufbauen lässt.
Einreise nach D: Nach jetzigem Stand ist die Einreise in ein Schengenland problemlos, weiterreise sollte dann per Auto/Bahn erfolgen, bzw. nach Umstieg in einem anderen Schengenland per Flugzeug.
Überquest du eine deutsche Grenze, hat der Beamte auch Zugriff auf inpol, wo die meisten nationalen Suchanfragen landen, damit kommt es zu einer Aufenthaltsfeststellung, womit die datenkette zwecks Pfändung/Ladung wiederhergestellt ist.