Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell
#12
Nein.
Gibt es so nicht.
Jedenfalls keine relevanten.

Der BGH hat nur gesagt, dass die Mutter das Kind ggf. zum Flughafen bringen muss.
Bezahlen muss der weiterhin der Vater.

Alle weiteren halbwegs positiven Aussagen dazu sind eher abwiegelnder oder theoretischer Art.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von blue - 07-07-2014, 20:28
RE: Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell - von beppo - 02-07-2013, 10:47
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von the notorious iglu - 04-07-2014, 21:45
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von blue - 06-07-2014, 01:19

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Abzugsfähigkeit von Schulden beim Kindesunterhalt Irrenhaus 9 3.688 16-03-2021, 20:54
Letzter Beitrag: Irrenhaus
  Kindesunterhalt im Wechselmodell lihe 10 9.195 15-11-2017, 21:41
Letzter Beitrag: kabu17
  Kindergeld im paritätischen Wechselmodell Atlantis 10 11.854 11-05-2017, 10:07
Letzter Beitrag: Nachtwanderer
  Wechselmodell, Mutter Hartz4, Kindesunterhalt an Jobcenter Melquer 17 30.590 04-09-2016, 09:15
Letzter Beitrag: Bruno

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste