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Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell
#12
Nein.
Gibt es so nicht.
Jedenfalls keine relevanten.

Der BGH hat nur gesagt, dass die Mutter das Kind ggf. zum Flughafen bringen muss.
Bezahlen muss der weiterhin der Vater.

Alle weiteren halbwegs positiven Aussagen dazu sind eher abwiegelnder oder theoretischer Art.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von blue - 07-07-2014, 20:28
RE: Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell - von beppo - 02-07-2013, 10:47
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von the notorious iglu - 04-07-2014, 21:45
RE: Kindesunterhalt beim Wechselmodell - von blue - 06-07-2014, 01:19

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