03-07-2013, 11:55
Zitat:Sollte S. tatsächlich völlig unschuldig und nur etwas unbedacht gewesen sein, so muss die Schulbehörde eine neue Stelle für ihn suchen. Denn an seiner alten Schule kann er nicht mehr unterrichten, da sind sich alle Beteiligten einig. Dabei ist S. ein angesehener und sehr beliebter Kollege – und doch wird ihn wohl sein Leben lang der schlimme Verdacht begleiten.Zur Zwangsversetzung genügt also eine Falschbeschuldigung.
Da sind sich die Kollegen einig ?
Warum dulden das denn die Kollegen, die den falsch Beschuldigten als angesehen und beliebt bezeichnen ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel