03-07-2013, 13:37
(03-07-2013, 13:23)Dakota71 schrieb: Da ich in letzter Zeit vermehrt im Internet recherchiert habe, habe ich u.a. auch gefunden, dass eine Mutter bis zum 3 Lebensjahr dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen muß. Könnte dies evtl dazu führen, dass ich zum Teil herangezogen werden kann?????
Nein, ist das eine Regelung die im Zusammenhang mit Betreuungsunterhalt nach §1615l BGB gilt. Und der ist Sache des Vaters ihres Kindes. Da steht noch mehr drin, z.B. "Die Verpflichtung des Vaters geht der Verpflichtung der Verwandten der Mutter vor.". Vater ist der Vater deines Enkels, Mutter ist deine Tochter.