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Unterhalt bei Zweitausbildung
#2
Das kann vom Richter so und so entschieden werden, nach Lage des Einzelfalls (stell dir dazu ein irres Kichern im Hintergrund vor). Entscheiden für einen kräftigen Schluck aus der Unterhaltspulle ist meiner Erfahrung nach für den Richter, ob die Konstellation stimmt: Bei Papi ist was zu holen, bei Mutti (offiziell) nichts. Das wird natürlich nicht offen so begründet.
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt bei Zweitausbildung - von ArJa - 04-07-2013, 10:51
RE: Unterhalt bei Zweitausbildung - von p__ - 04-07-2013, 11:10
RE: Unterhalt bei Zweitausbildung - von Theo - 04-07-2013, 11:26
RE: Unterhalt bei Zweitausbildung - von ArJa - 04-07-2013, 11:40
RE: Unterhalt bei Zweitausbildung - von p__ - 04-07-2013, 12:31
RE: Unterhalt bei Zweitausbildung - von ArJa - 05-07-2013, 17:18

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