04-07-2013, 13:15
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/ur...00949.html
"Eine Mutter hatte geklagt, weil sie mit dem Vater ihres Kindes nur noch über Zettel kommunizierte."
"Die Probleme der Eltern allein seien kein Grund, um das gemeinsame Sorgerecht aufzuheben. Dafür müsste das Kind nachweislich unter den Schwierigkeiten leiden, erläutert das Gericht."
Wäre schön wenn solche Maßstäbe auch bei Anträgen für die gemeinsame Sorge gelten würden.
"Eine Mutter hatte geklagt, weil sie mit dem Vater ihres Kindes nur noch über Zettel kommunizierte."
"Die Probleme der Eltern allein seien kein Grund, um das gemeinsame Sorgerecht aufzuheben. Dafür müsste das Kind nachweislich unter den Schwierigkeiten leiden, erläutert das Gericht."
Wäre schön wenn solche Maßstäbe auch bei Anträgen für die gemeinsame Sorge gelten würden.