(04-07-2013, 10:51)ArJa schrieb: Spezi hat in den letzten Jahren Unterhalt gezahlt für seine mißratene Tochter ( jetzt 20 ) während ihrer schulischen Ausbildung zur bekleidungstechnischen Assistentin (btA), die sie jetzt im Juli 13 nach zweijähriger Ausbildung mit mäßigem Erfolg abgeschlossen hat.
Wie war der bisherige Weg?
1. Realschule und dann BTA
oder
2. Abitur und dann BTA?
Wenn 1., dann hat Dein Spezi gewonnen: Realschule begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Studium. Die Ausbildung zur BTA ist dann die eigentliche Berufsausbildung. Das Fräulein hätte jetzt das Recht, sich eine Arbeitsstelle zu suchen und für ihren Lebensunterhalt selbst aufzukommen.
Wenn 2., dann hat er wahrscheinlich verloren, da das Abitur i.d.R. ein Studium zum Ziel hat.
Simon II