04-07-2013, 20:28
Soeben bekam ich die Nachricht vom Gericht, dass meine Vollstreckungsabwehrklage der Anwaltspflicht unterliegen würde und somit ein RA zu beauftragen sei. Ich hätte 14 Tage Zeit entsprechendes in die Wege zu leiten.
( ??? )
Jetzt kann ich die Soße zu meinem Anwalt schicken, der meine Vollstreckungsabwehrklage wiederum zum Gericht schickt, damit ich noch bißchen mehr zu zahlen habe.
Saubande.
( ??? )
Jetzt kann ich die Soße zu meinem Anwalt schicken, der meine Vollstreckungsabwehrklage wiederum zum Gericht schickt, damit ich noch bißchen mehr zu zahlen habe.
Saubande.