05-07-2013, 08:46
Manöverkritik ;-)
.. kleinere Verbesserung auch im Zitat ...
Man muss sich dieses Behörden-Deutsch auch nicht unbedingt zu eigen machen ...
Wessen Bedürftigkeit wird hier von wem vermieden.
Sag doch einfach wie es ist:
Sobald sich mein Einkommen verbessert..
.. bleibe immer sachlich und freundlich .. und leicht verständlich ...
Tora
.. kleinere Verbesserung auch im Zitat ...
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,
leider bin ich momentan nicht in der Lage, den von Ihnen geforderten Unterhaltsbetrag von 133,-€ monatlich zu leisten.
Mein Netto-Einkommen liegt seit dem 1.7.2013 bei 1030,- €. Unterhaltsrechtlich sind hier noch 5% pauschale Aufwendungen abzuziehen bzw. meine Fahrtkosten von 125,- monatlich gegenzurechnen.
Da mein Selbstbehalt von 1000,- im Monat nicht unterschritten werden darf, kann ich augenblicklich leider keinen Unterhalt zahlen.
Zitat:Sollten Sie trotz dieser eindeutigen Sachlage an Ihrer Forderung festhalten,warum hier jemanden auf dumme Gedanken bringen ?
..
Zitat:dann fordere ich Sie auf, dieses Schreiben mit Ihrem amtlichen Eingangsstempel zu versehen und als Mitteilung meiner aktuellen Bedüftigkeit und als Antragstellung im Sinne des § 37 SGBII auf Leistungen nach dem SGBII zu werten und zwar gemäß § 37 SGBII Abs. 2 Satz 2 grundsätzlich auf den Ersten des Monats zurückwirkend... das klingt ein bisschen zu sehr nach "Drohung" bzw. provozierend - halte den Ball lieber flach..
Ich könnte dann nämlich nach einer Unterhaltszahlung nicht mehr meinen eigenen Lebensbedarf aus eigenen Mitteln bestreiten. Sie wären dann gehalten dieses Schreiben gemäß § 16 Abs. 2 SGB I unverzüglich an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Auch bei eventuellen Zweifeln am Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ist dieser Antrag dann als solcher zu behandeln und zu bescheiden.
Man muss sich dieses Behörden-Deutsch auch nicht unbedingt zu eigen machen ...
Zitat:Sobald sich meine Einkommenverhältnisse derartig verbessern, dass eine Bedürftigkeit vermieden werden kann,Hallo ;-)?
Wessen Bedürftigkeit wird hier von wem vermieden.
Sag doch einfach wie es ist:
Sobald sich mein Einkommen verbessert..
Zitat:.. bin ich gerne bereit, den Unterhalt für mein Kind zu leisten. Einen aktuellen Einkommensnachweis lege ich diesen Schreiben bei und verbleibe
mit freundlichem Gruß
XYZ
.. bleibe immer sachlich und freundlich .. und leicht verständlich ...
Tora