05-07-2013, 08:51
(02-07-2013, 22:51)p schrieb: Weg mit dem Titel. Die Mutter dazu auffordern und klagen, wenn sie zickt. Ich würde nach Verstreichen der Frist keinen einzigen Tag warten, sondern sofort klagen. Ich lass mich doch nicht vom Unterhaltsrecht fertig machen und laufe dann noch freiwillig monatelang in Spendierhosen herum, wenn dieser Unterhaltsschwachsinn endlich endet.
Kann ein teurer Ratschlag sein. Billiger wäre es sicher die Füße still zu halten, den Kopf einzuziehen, Zahlungen einstellen und einfach mindestens die gesetzlichen und rechtsprechungstechnischen Zeiten abzuwarten. Verjährung greift erst in 30 Jahren, zu Verwirkung kann man nachlesen - aber Achtung: Altersgrenzen und diverse Fallen beachten...
Stecke mitten in der Herausgabeklage - seit 6 Monaten. Kosten bisher knapp 4.000EUR für Anwalt und Gericht. Von mir cash zu zahlen, weil VKH unrealistisch ist. Die Kinderlein haben VKH gewährt bekommen, die Ärmsten haben ja nichts. Kein Geld, keinen Job, kein gutes Zeugnis, keinen lieben Vater. Von Anstand, Respekt und Moral rede ich erst gar nicht...
Selbst wenn ich gewinne kann ich mir also die 4.000EUR als Verlust verbuchen und erhalte vielleicht einen wunderhübschen Titel, mit dem ich dann das Klo tapezieren kann - weil ja nix zu holen ist.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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