05-07-2013, 09:10
Es waren ausreichend Bedingungen vorhanden welche eine Erziehung möglich gemacht hätten:
1. KV arbeitet Vollzeit und verdient ausreichend ( 2700.- netto und das 1992)
2. Wohnung kostenfrei 110qm 2 Kinderzimmer
3. Lebensgefährtin von mir hatte 2 Monate vorher entbunden und war im Erziehungsurlaub
4. Eltern von mir und von LG waren ALLE vor Ort und hätten unterstützen können
Das alles hat damals weder JA noch Richter überzeugt. Hauptsache Kind wird von Verheirateten und " wohlhabenden " Adoptiveltern angenommen.
Habe meinen ersten Sohn nie wieder gesehen. Auch eine Suche über Adoptionsvermittlung, bei der meine Kontaktdaten immer noch hinterlegt sind, blieb bis heute erfolglos.
Warte auch nach 21 Jahren noch auf Lebenszeichen meines Kindes.
1. KV arbeitet Vollzeit und verdient ausreichend ( 2700.- netto und das 1992)
2. Wohnung kostenfrei 110qm 2 Kinderzimmer
3. Lebensgefährtin von mir hatte 2 Monate vorher entbunden und war im Erziehungsurlaub
4. Eltern von mir und von LG waren ALLE vor Ort und hätten unterstützen können
Das alles hat damals weder JA noch Richter überzeugt. Hauptsache Kind wird von Verheirateten und " wohlhabenden " Adoptiveltern angenommen.
Habe meinen ersten Sohn nie wieder gesehen. Auch eine Suche über Adoptionsvermittlung, bei der meine Kontaktdaten immer noch hinterlegt sind, blieb bis heute erfolglos.
Warte auch nach 21 Jahren noch auf Lebenszeichen meines Kindes.