Ich würde es zunächst einmal vermeiden auf die Möglichkeit einer Bedürftigkeit und Aufstockungsantrag hinzuweisen. Das verkompliziert die Sache nur unnötig.
Du erreichst deinen Selbstbehalt nicht, insbesondere deshalb weil du dich noch in deiner Ausbildung befindest. Also bist du zunächst einmal nicht unterhaltspflichtig.
Und solange kein Titel/Zahlungsverpflichtung besteht bist du allemal besser und flexibler dran.
Wenn der Beistand die Möglichkeit sieht, dich mit den 133€ zu belasten, weil er weiß, dass du die aus einer anderen öffentlichen Kasse wieder zurück holen kannst, dann wird er es machen, weil er ja nur seine Kasse sieht und ihm der ganze Verwaltungsaufwand und deine Situation schnurzegal sind.
Das was tora um 1202 gestern geschrieben hat passt doch...
Du erreichst deinen Selbstbehalt nicht, insbesondere deshalb weil du dich noch in deiner Ausbildung befindest. Also bist du zunächst einmal nicht unterhaltspflichtig.
Und solange kein Titel/Zahlungsverpflichtung besteht bist du allemal besser und flexibler dran.
Wenn der Beistand die Möglichkeit sieht, dich mit den 133€ zu belasten, weil er weiß, dass du die aus einer anderen öffentlichen Kasse wieder zurück holen kannst, dann wird er es machen, weil er ja nur seine Kasse sieht und ihm der ganze Verwaltungsaufwand und deine Situation schnurzegal sind.
Das was tora um 1202 gestern geschrieben hat passt doch...