05-07-2013, 09:46
Willkommen zurück :-) Leider mit teuren Problemen.
Ich nehme an, du gehst nach §371 BGB vor. Wie argumentiert denn die Gegenseite? Wird das Ende der Unterhaltspflicht in Zweifel gezogen?
Ich nehme an, du gehst nach §371 BGB vor. Wie argumentiert denn die Gegenseite? Wird das Ende der Unterhaltspflicht in Zweifel gezogen?