05-07-2013, 15:24
hier steht, dass man da nicht hinmuss:
http://www.radrheinrichs.de/strafrecht.htm
http://www.radrheinrichs.de/strafrecht.htm
Zitat:In strafrechtlichen Angelegenheiten raten wir dringend, sofort einen Anwalt aufzusuchen, sobald Sie eine Mitteilung erhalten, dass Sie einer Straftat beschuldigt werden.
Folgen Sie auf keinen Fall einer polizeilichen Vorladung. Sie sind als Beschuldigter nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen und dort auszusagen.
Häufig machen Beschuldigte, die erstmals mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu tun haben, aus rechtlicher Unkenntnis heraus, ungeschickte Angaben auf die gezielten Fragen des rechtlich und kriminalistisch geschulten Ermittlers und reiten sich damit selber immer weiter in eine Verurteilung hinein.
Gehen Sie daher sofort zum Anwalt und lassen Sie diesen eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Ihre Chancen, gut aus der Sache herauszukommen, sind dann erheblich größer.