06-07-2013, 22:27
Zitat:Hättet ihr die Schuhe gekauft oder nicht? Oder bei der Übergabe das Geld verlangt? Oder es vom nächsten UH einbehalten?
So etwas straft man mit Nichtachtung. Wenn man aber schon reagieren, will dann allenfalls mit einem verächtlichen Augenrollen. Ich muss dir wahrscheinlich nicht ausdrücklich sagen, dass es beim Kindesunterhalt ein Aufrechnungsverbot gibt. Wenn doch und wenn auch nur für die Mitlesenden sei das hiermit getan.
Zitat:Achso, und zu guter letzt
bin ich grundsätzlich kein Freund davon bei Fragen von Umgang ins argumentieren und diskutieren zu verfallen:"es entspricht der ständigen und gefestigten, mithin höchstrichterlichen, Rechtsprechung -auch in Trennungszusammenhängen - dass zu einem angemessenen Familienleben Übernachtungen und längere Aufenthalte gehören!" Ich klau mir mal Ibykus´ "Basta!"
Wenn man aber trotzdem unbedingt will, kannst du das wie vorgelegt tun.