07-07-2013, 18:59
Klassicher Mietrechtfall würde ich sagen. M.W. folgendes :
- Dein Eigentum darf weder weg geworfen noch verwertet werden. Im Zweifel (hier wären verschiedene Umstände zu beachten), sind die Sachen ordnungsgemäß auf zu bewahren.
- Weiterhin muß aus dem Mietvertrag hervorgehen, ob es z.B. eine Einzugsvermietung war, also die Wohnung vorher nicht renoviert wurde (seitens des Vermieters), so dass sie in genau diesem Zustand wieder zu verlassen wäre oder aber, die Wohnung von Dir nicht renoviert zu verlassen ist, da sie in einem "Normalzustand" angemietet und eben auch in diesem Zustand wieder zu verlassen ist. So sind dann beispielsweise normal von Dir gestrichene Wände nicht in der Farbe um zu ändern o.ä.
Rechtlich stehst Du hier m:E. auf der sicheren Seite so das ich behaupten will, dass Du Dir sogar Zugang mit Hilfe eines Schlüsseldienste verschaffen darfst, und die Kosten vom Vermieter zu tragen sind. Hier wäre wahrscheinlich zu beachten, ab welchem Zeitpunkt Du aus der Wohnung hast verschwinden müssen , d.h. ab wann die Kündigung gilt.
- Dein Eigentum darf weder weg geworfen noch verwertet werden. Im Zweifel (hier wären verschiedene Umstände zu beachten), sind die Sachen ordnungsgemäß auf zu bewahren.
- Weiterhin muß aus dem Mietvertrag hervorgehen, ob es z.B. eine Einzugsvermietung war, also die Wohnung vorher nicht renoviert wurde (seitens des Vermieters), so dass sie in genau diesem Zustand wieder zu verlassen wäre oder aber, die Wohnung von Dir nicht renoviert zu verlassen ist, da sie in einem "Normalzustand" angemietet und eben auch in diesem Zustand wieder zu verlassen ist. So sind dann beispielsweise normal von Dir gestrichene Wände nicht in der Farbe um zu ändern o.ä.
Rechtlich stehst Du hier m:E. auf der sicheren Seite so das ich behaupten will, dass Du Dir sogar Zugang mit Hilfe eines Schlüsseldienste verschaffen darfst, und die Kosten vom Vermieter zu tragen sind. Hier wäre wahrscheinlich zu beachten, ab welchem Zeitpunkt Du aus der Wohnung hast verschwinden müssen , d.h. ab wann die Kündigung gilt.