07-07-2013, 19:20
ich denke, diese Frist ist vielfach falsch verstanden worden:
es ist eine prozessuale Frist, die zu laufen beginnt, wenn ein Gericht sie in Gang gesetzt und auf die Folgen der Verfristung hingewiesen hat.
Das andere nennt man "Überfall"!![Wink Wink](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/wink.gif)
Aber immerhin darf man auf die Antwort gespannt sein, weil diese Regelung wirklich willkürlich ist und eigentlich den Sinn, dessenwegen sie aufgenommen wurde, nicht trägt.
es ist eine prozessuale Frist, die zu laufen beginnt, wenn ein Gericht sie in Gang gesetzt und auf die Folgen der Verfristung hingewiesen hat.
Das andere nennt man "Überfall"!
![Wink Wink](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/wink.gif)
Aber immerhin darf man auf die Antwort gespannt sein, weil diese Regelung wirklich willkürlich ist und eigentlich den Sinn, dessenwegen sie aufgenommen wurde, nicht trägt.