07-07-2013, 21:54
(07-07-2013, 19:20)Ibykus schrieb: ich denke, diese Frist ist vielfach falsch verstanden worden:Mir ist das inzwischen schon klar, das JA soll das mal schön begründen.
es ist eine prozessuale Frist, die zu laufen beginnt, wenn ein Gericht sie in Gang gesetzt und auf die Folgen der Verfristung hingewiesen hat.
Ich finde es lustig und zudem beschäftige ich damit den eifrigen Staat.
(07-07-2013, 19:20)Ibykus schrieb: Das andere nennt man "Überfall"!Ach was !
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel