08-07-2013, 22:36
Die Bilder habe ich sicherheitshalber entfernt, darin ist der volle Namen des Kindes. Könnte Ärger mit der Ex geben. Am Besten den Namen einfach schwärzen.
Wenn eine Pfändung angekündigt ist, wird der Gerichtsvollzieher kommen, die Mutter sagt dass du nicht hier wohnst, der GV kann das nachprüfen und er muss wieder gehen. Fremde Wohnung durchsuchen geht nicht.
Erhälst du die Rente, weil du erwerbsunfähig bist, dauerhaft krank?
Wenn eine Pfändung angekündigt ist, wird der Gerichtsvollzieher kommen, die Mutter sagt dass du nicht hier wohnst, der GV kann das nachprüfen und er muss wieder gehen. Fremde Wohnung durchsuchen geht nicht.
Erhälst du die Rente, weil du erwerbsunfähig bist, dauerhaft krank?