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Berufsbedingt überheblich
#4
Ist doch irgendwie logisch.

In der Familienrechtssprechung läuft der Dienstherr der Richter das geringste Risiko. Was er dem einen Bürger (Mann) vielleicht zu viel an Unrecht antut, kommt dafür einem anderen Bürger (Frau) zugute. Anders als im Strafrecht - wenn da einer unschuldig eingebuchtet wird, kanns teuer (und peinlich) werden. Das Familienrecht ist für den Staat quasi "kostenneutral".
Und da es unter Richtern, wie in jedem anderen Beruf auch, Leuchten und Armleuchter gibt, so nimmt man die weniger Begabten fürs Familienrecht und die Könner für die anderen Sachen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Berufsbedingt überheblich - von webmin - 07-07-2013, 22:17
RE: Berufsbedingt überheblich - von Ibykus - 09-07-2013, 05:37
RE: Berufsbedingt überheblich - von Austriake - 09-07-2013, 08:24
RE: Berufsbedingt überheblich - von vaterlos.eu - 02-08-2013, 23:38
RE: Berufsbedingt überheblich - von beppo - 03-08-2013, 06:07

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