09-07-2013, 14:43
(09-07-2013, 13:06)Jessy schrieb: und ich muss voller Schande gestehen, dass ich nicht in der Lage bin, mich kurz und bündig zu fassen: Es sind fünf Seiten geworden.
Es schadet nicht, lange und erregt zu formulieren, man sollte es nur nicht gleich abschicken. Erst mal ruhiger werden und dann zusammenstreichen.
Insgesamt ist der Text viel zu erregt formuliert. Das liest man ungern. Zudem beweist er eigentlich, dass zwischen den Eltern Krieg herrscht. Wie der BGH betont hat, spielt es überhaupt keine Rolle, wenn nur ein Elternteil Terror ausübt, er reicht fürs Konstatieren einer Kindeswohlgefährdung, wenn die Diagnose "Terror" gestellt ist. Wer Schuld daran hat, spielt keine Rolle.