09-07-2013, 15:36
(09-07-2013, 14:43)p schrieb: Wie der BGH betont hat, spielt es überhaupt keine Rolle, wenn nur ein Elternteil Terror ausübt, er reicht fürs Konstatieren einer Kindeswohlgefährdung, wenn die Diagnose "Terror" gestellt ist. Wer Schuld daran hat, spielt keine Rolle.
Das ist aber nicht der eigentliche Knackpunkt. Dieser liegt m. E. vielmehr da, dass diese Feststellung nach meiner Erinnerung aus einer Zeit stammt, in der es dem BGH nach eigener Darstellung (sinngemäß) nicht möglich war zu erkennen, dass die geS grundsätzlich am ehesten dem Kindeswohl dient.
Insofern müssen die seinerzeitigen Schlußfolgerungen nicht auch die heutigen sein...
Wer nicht taktet, wird getaktet...