09-07-2013, 15:57
(09-07-2013, 15:36)wackelpudding schrieb: Dieser liegt m. E. vielmehr da, dass diese Feststellung nach meiner Erinnerung aus einer Zeit stammt, in der es dem BGH nach eigener Darstellung (sinngemäß) nicht möglich war zu erkennen, dass die geS grundsätzlich am ehesten dem Kindeswohl dient.
Es handelt sich um folgendes Urteil: http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=26
Leider steht das unwidersprochen weiter als Referenz da, wenn eine Seite Streit erzeugt.