09-07-2013, 18:28
(09-07-2013, 14:43)p schrieb: Insgesamt ist der Text viel zu erregt formuliert. Das liest man ungern. Zudem beweist er eigentlich, dass zwischen den Eltern Krieg herrscht. Wie der BGH betont hat, spielt es überhaupt keine Rolle, wenn nur ein Elternteil Terror ausübt, er reicht fürs Konstatieren einer Kindeswohlgefährdung, wenn die Diagnose "Terror" gestellt ist. Wer Schuld daran hat, spielt keine Rolle.So ist das!
Ich vermute auch nach der Neuregelung noch! Im letzten Verfahren von mir darauf hingewiesen, dass ich entweder um Umgang streiten muss oder infolge der Kontaktlosigkeit zu meiner Tochter im Anschluß auch kein gemSR erhalte, kam der Vorsitzende ins Stottern und stellte lapidar fest, dass das Kindeswohl unabhängig von den Verursachern des Elternstreites zu würdigen sei.
Eine Logik und Geisteshaltung, die immerhin zeigt, mit wessen Geistes Kindern man es vor deutschen Familiengerichten und -senaten zu tun hat.
Heute nach der Neuregelung folgt das OLG Hamm einer Theorie, die für uns Väter nicht weniger verfänglich sein dürfte:
Findet der Streit (nur) auf der Paarebene statt oder ist er aus dieser Richtung kommend motiviert, dann ist es den Eltern abzuverlangen, dass sie sich zum Wohle des Kindes zusammenraufen, was das gemSR unterstützen könnte.
Dumm ist nur, dass es bei der abgrenzenden Beurteilung von Elternstreit oder Beziehungsstreit (wenigstens auch) auf den Standpunkt des Betrachters an kommt.
Es sieht sehr danach aus, als wenn die junge Richterin am Familiengericht Tecklenburg weder den erforderlichen Überblick noch über genügend Erfahrung im Familienrecht verfügt, die Sach- und Rechtslage zu überschauen.
Ich gehe davon aus, dass ich dem OLG Hamm eine weitere Möglichkeit einräumen muss, uns Vätern zu zeigen, dass Recht und Verantwortung ggü unehelichen Kindern nicht das Gleiche sind.