10-07-2013, 00:14
Am sinnvollsten wäre es, sowohl erb- als auch steuerrechtlich, eine Stiftung zu gründen. Da das vererbbare Vermögen überschaubar zu sein scheint, könnte alternativ auch ein anderes Treuhandkonstrukt für Dich Frage kommen.
Erbrechtlich ist es immer schwierig, sowas hinzubiegen da die Ex im Zweifel immer miterbt.
Ich bedauere deine Situation; aber Mitleid ist jetzt wohl das letzte, was du brauchst.
Wenn alle Stricke reißen, übergib dein Restvermögen (Bar abgehoben ohne Verwendungszweck) an einen Freund, mit der Bitte um entsprechende Verwendung.
Erbrechtlich ist es immer schwierig, sowas hinzubiegen da die Ex im Zweifel immer miterbt.
Ich bedauere deine Situation; aber Mitleid ist jetzt wohl das letzte, was du brauchst.
Wenn alle Stricke reißen, übergib dein Restvermögen (Bar abgehoben ohne Verwendungszweck) an einen Freund, mit der Bitte um entsprechende Verwendung.