10-07-2013, 00:21
Bist du schon erwerbstätig, bzw. Aufstocker? Die Unterhaltsbeträge werden einkommensbereinigt von deinem Erwerbseinkommen abgezogen?
Die EV hast du wohl nicht alleine wegen deiner Unterhaltsverpflichtung.
Dafür gibt es schliesslich fiktives Einkommen vom Familiengericht.
Hast du die EV unterschrieben oder wurde die per Verwaltungsakt zugestellt?
Umzüge erwerbsfähiger Hilfebedürftiger sind zunächst deren reines Privatvergnügen. Anders sieht es aus, wenn es um eine Arbeitsaufnahme am neuen Wohnort geht (und damit ein (auch teilweiser) Wegfall der Sozialleistungen einhergeht). Ich würde versuchen, gegenüber dem Grundsicherungsträger so zu argumentieren, das die Staatskasse weniger belastet wird, weil dann durch die geringere Entfernung weniger Umgangskosten für das Kind aufgewändet werden müssen.
Einen grundsätzlichen Anspruch für die tatsächlichen Kosten der Unterkunft am neuen Wohnort gibt es im Regelfall nicht. Allenfalls werden bei einem nicht vom Jobcenter genehmigten Umzug die Wohnkosten bis zu der Höhe der bisherigen Miete getragen.
Wie sieht die Umgangsvereinbarung mit dem Kind derzeit aus?
Die EV hast du wohl nicht alleine wegen deiner Unterhaltsverpflichtung.
Dafür gibt es schliesslich fiktives Einkommen vom Familiengericht.
Hast du die EV unterschrieben oder wurde die per Verwaltungsakt zugestellt?
Umzüge erwerbsfähiger Hilfebedürftiger sind zunächst deren reines Privatvergnügen. Anders sieht es aus, wenn es um eine Arbeitsaufnahme am neuen Wohnort geht (und damit ein (auch teilweiser) Wegfall der Sozialleistungen einhergeht). Ich würde versuchen, gegenüber dem Grundsicherungsträger so zu argumentieren, das die Staatskasse weniger belastet wird, weil dann durch die geringere Entfernung weniger Umgangskosten für das Kind aufgewändet werden müssen.
Einen grundsätzlichen Anspruch für die tatsächlichen Kosten der Unterkunft am neuen Wohnort gibt es im Regelfall nicht. Allenfalls werden bei einem nicht vom Jobcenter genehmigten Umzug die Wohnkosten bis zu der Höhe der bisherigen Miete getragen.
Wie sieht die Umgangsvereinbarung mit dem Kind derzeit aus?