10-07-2013, 08:08
Zitat:Umzüge erwerbsfähiger Hilfebedürftiger sind zunächst deren reines Privatvergnügen.
Richtig und falsch! Ein Umzug muss erforderlich sein. In die Nähe seines Kindes zu ziehen um familiäre Kontakte zu ermöglichen oder zu erleichtern ist ein hinreichendes Erfordernis!
Eine abgegebene EV ist natürlich Balast bei der Wohnungssuche, aber da muss man dann durch.