10-07-2013, 09:02
- Vorerben einsetzen, bis das Kind 18 ist.
- Geld frühzeitig verschenken, loswerden, "lebzeitige Verfügungen"
Die Ex erbt natürlich formal nichts, da sie aber auch die vermögensrechtliche Sorge über den Erben hat bis der 18 ist, hat sie Finger trotzdem drin. Das geht nur die nächsten 11 Jahre, dann ist das Kind volljährig und Herr seiner Angelegenheiten.
- Geld frühzeitig verschenken, loswerden, "lebzeitige Verfügungen"
Die Ex erbt natürlich formal nichts, da sie aber auch die vermögensrechtliche Sorge über den Erben hat bis der 18 ist, hat sie Finger trotzdem drin. Das geht nur die nächsten 11 Jahre, dann ist das Kind volljährig und Herr seiner Angelegenheiten.