10-07-2013, 13:05
@nowayout
Ich kann mich nur dunkel an die Erbrechtsvorlesungen erinnern und stelle fest, dass ich nach Querlesen des 5. Buches BGB ziemlich unwissend bin.
Ich empfehle Dir, einmal das BGB aufzuschlagen und ab § 1922 zu lesen.
Wenn Du dann den Eindruck gewinnen solltest, nicht alles zu verstehen, was Du liest, dann würde ich an Deiner Stelle einen Notar aufsuchen und mich beraten lassen.
Das Erbrecht ist sehr kompliziert und folgt ganz bestimmten Grundsätzen. Danach besteht zwar "Testierfreiheit" (worauf @kovalsky schon hingewiesen hatte), aber längst nicht Alles wird nach dem Tode des Erblassers auch so geregelt, wie er verstanden werden wollte!!
Ich kann mich nur dunkel an die Erbrechtsvorlesungen erinnern und stelle fest, dass ich nach Querlesen des 5. Buches BGB ziemlich unwissend bin.
Ich empfehle Dir, einmal das BGB aufzuschlagen und ab § 1922 zu lesen.
Wenn Du dann den Eindruck gewinnen solltest, nicht alles zu verstehen, was Du liest, dann würde ich an Deiner Stelle einen Notar aufsuchen und mich beraten lassen.
Das Erbrecht ist sehr kompliziert und folgt ganz bestimmten Grundsätzen. Danach besteht zwar "Testierfreiheit" (worauf @kovalsky schon hingewiesen hatte), aber längst nicht Alles wird nach dem Tode des Erblassers auch so geregelt, wie er verstanden werden wollte!!