10-07-2013, 18:08
(10-07-2013, 13:00)nowayout schrieb: Hallo die Herren,
[schnipp][schnapp]
Bis repetita non placent.
Du wiederholst dich. Zu Variante 2. Du willst pflegebedürftigen
Eltern Vermögen übertragen? Ist das dein Ernst? Weisst du,
was eine Intensivpflege bereits heute kostet? Dann werden die
möglicherweise trotz schwerer Erkrankung weit über 100. Habe einen Fall in der Nachbarschaft. Die Kinder sitzen seit über 10 Jahren am Sterbebett.
Erben ist auch schwierig in so einer Konstellation. Was wäre, wenn dein Bruder oder deine Schwester erben und du erhälst ein unveräusserliches Wohnrecht? Ist halt immer nur blöd, wenn die
Geschwister die Erbschaftssteuer für Umme zusammenkratzen müssen.
Bei dem Werdegang: schwer und langfristig krank, HartzIV, später Sozialhilfe. Da kommt nichts mehr an monetärer Substanz dazu. Da solltest du nicht über Inflationsverluste nachdenken. Es ist vielleicht besser, das Vermögen mit dem Kind zu verleben. Ggf. hast du später gar nichts mehr davon, ist weg, kommt weg oder die lachenden Erben spendieren dir allenfalls 'n Trinkspruch beim Sektanstoßen.
Also. Noch mal zur Frage.:
Umzug auch für Väter im SGBII wegen Nähe zum Kind:
Sozialgericht Bremen, 31.05.2010, S 23 AS 987/10 ER
http://dejure.org/dienste/internet2?www....Anonym.pdf
Die Zustimmung des Grundsicherungsträgers zum Umzug
ist einzuholen. Sie ist nicht verbindlich, umziehen kann man
trotzdem, bei fehlender Zustimmung gibt es kein Geld für den
Umzug und ggf. geringere Mietzuschüsse. Dagegen muß man notfalls Klage erheben. Das kann man auch nach dem Umzug machen (sollte man auch erst danach, ansonsten ist die Wohnung weg und damit das Rechtsschutzbedürfnis).