11-07-2013, 00:32
ja, da staunt der Laie!
Aber das ist im Rahmen des FGG durchaus rechtens!
Es gibt Richter, die vertreten den Standpunkt, sich nicht die Streitereien der Eltern anhören zu müssen und befragen die Beteiligten in Abwesenheit des Anderen. Sowas habe ich auch schon erlebt.
Soweit sich das Gericht dann in seinem Beschluss auf die entscheidungserheblichen Fakten beschränkt, ist es gar nicht so verkehrt.
Man selbst muss sich das Gegacker und die dummen Vorwürfe auch nicht anhören - entsprechend nicht reagieren.
Und Streit vor Gericht hat's dann auch nicht gegeben, womit sich die Chancen auf ein gemeinsames Sorgerecht jedenfalls nicht verschlechtert haben.
@blue
*kopfschüttel*
Aber das ist im Rahmen des FGG durchaus rechtens!
Es gibt Richter, die vertreten den Standpunkt, sich nicht die Streitereien der Eltern anhören zu müssen und befragen die Beteiligten in Abwesenheit des Anderen. Sowas habe ich auch schon erlebt.
Soweit sich das Gericht dann in seinem Beschluss auf die entscheidungserheblichen Fakten beschränkt, ist es gar nicht so verkehrt.
Man selbst muss sich das Gegacker und die dummen Vorwürfe auch nicht anhören - entsprechend nicht reagieren.
Und Streit vor Gericht hat's dann auch nicht gegeben, womit sich die Chancen auf ein gemeinsames Sorgerecht jedenfalls nicht verschlechtert haben.
@blue
*kopfschüttel*