11-07-2013, 13:44
(11-07-2013, 13:22)Ibykus schrieb: § 28 IV FamFG !
Ist bekannt, allerdings sehe ich einen "Vermerk" keinesfalls als Protokoll, das den strengen formalen Kriterien des §160 ZPO genügen muss.
(11-07-2013, 13:22)Ibykus schrieb: Wer mit diesem Hinweis nicht zufrieden ist
Ganz allgemein gesprochen, auf niemand bezogen: Am besten, wir alle kommen jetzt mal wieder runter und fangen nicht noch an, Disclaimer zu formulieren. Die Mühe ist doch sicherlich an anderer Stelle besser investiert.
Muss halt alles stehen bleiben, weil Löschungen nach Kräften zu vermeiden sind.