11-07-2013, 14:28
(11-07-2013, 13:44)p schrieb:Der Vermerk ersetzt das Protokoll, oder?(11-07-2013, 13:22)Ibykus schrieb: § 28 IV FamFG !
Ist bekannt, allerdings sehe ich einen "Vermerk" keinesfalls als Protokoll, das den strengen formalen Kriterien des §160 ZPO genügen muss.
Die ZPO gilt nun mal -wenn überhaupt- nur nachrangig.
Und dort, wo im FamFG darauf Bezug genommen wird, muss man Zeit investieren, um das Prozedere zu durchschauen und es zu verstehen.
Mir gelingt das zugegeben nicht immer.
Und leider fehlt mir die Zeit, mich eingehender damit beschäftigen zu können.
Wir sind nicht organisiert, sonst gäbe es sowas wie Arbeitsteilung, mit der sich durchaus Zeit gewinnen ließe ....