Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
§ 1578b BGB - nachehelicher Unterhalt - muß ich zahlen ??
#2
(11-07-2013, 13:54)ArJa schrieb: Beim letzten Scheidungstermin hat sie kundgetan, dass sie ab August 2013 wieder vollschichtig arbeiten kann und wird

Hast du das schriftlich?
Dein Fall passt durchaus auf die jüngste Reform zur Wiedereinführung der lebenslangen Unterhaltsfressgarantie.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: § 1578b BGB - nachehelicher Unterhalt - muß ich zahlen ?? - von p__ - 11-07-2013, 14:43

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Muss ich als Bürgergeld-Empfänger Unterhalt Zahlen HushedAnonymous 20 2.191 02-12-2023, 14:17
Letzter Beitrag: Alimen T
  Kind in Ausbildung muß trotzdem volles Unterhalt zahlen todi1978 11 1.535 21-08-2023, 10:54
Letzter Beitrag: todi1978
  Nachehelicher Unterhalt trotz Vermögen DukatenEsel 12 1.730 25-07-2023, 08:57
Letzter Beitrag: Austriake
  Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt akay 147 40.586 11-04-2023, 12:11
Letzter Beitrag: akay

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste