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§ 1578b BGB - nachehelicher Unterhalt - muß ich zahlen ??
#6
Meine Fr....e - mir wird schlecht, wenn ich daran denke, diese UHN weiter noch Jahre zu finanzieren.
Leider hab ich auch nichts Anständiges gelernt, dass mich zum Abhauen ins Ausland befähigen würde...Huh

Soll sich der Richter am FG aber eine stichhaltige Begründung ausdenken... da ist der Instanzenweg vorprogrammiert und diesmal mache ich nicht am OLG Schluß wie beim Umgangsprozeß mit meiner Tochter ...

Ist nachgehender Unterhalt eigentlich geringer als Trennungsunterhalt, wie ich ihn bis Anfang des Monats immer brav gelöhnt habe ?

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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RE: § 1578b BGB - nachehelicher Unterhalt - muß ich zahlen ?? - von ArJa - 11-07-2013, 17:20

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