11-07-2013, 19:33
Noch bin ich im Krankengeld. ggf. danach habe ich vor mich noch ein Jahr durch das ALG 1 zu "quälen".
Abänderungsklage werde ich selbstverständlich machen.
Aber erst wenn defintiv fest steht das ich in Hartz 4 "sause".
bzw. gleich am ersten Tag bei Hartz 4 Bezug.
Abänderungsklage werde ich selbstverständlich machen.
Aber erst wenn defintiv fest steht das ich in Hartz 4 "sause".
bzw. gleich am ersten Tag bei Hartz 4 Bezug.