11-07-2013, 20:52
(05-07-2013, 14:34)Nappo schrieb: 3. Der scheibt der Polizei dass Du nicht kommst und holt sich Akteneinsicht
Akteneinsicht braucht der Anwalt gar nicht zu nehmen da auf der Vorladung bereits der Grund (Anzeige von RAtte weil kein Unterhalt seit x.y.z) steht und ein Aktenzeichen braucht man sich auch nicht geben lassen. Das steht oben rechts auf dem Schreiben der Vorladung mit drauf.
Scheint wohl in letzter Zeit einiges geändert worden zu sein.