12-07-2013, 11:40
Dass du Krankenpfleger bist ist natürlich eher schwierig, denn du kannst keine virtuelle Arbeitsleistung erbringen, also zum Beispiel kann ein Software-Entwickler sein Programm fast überall entwickeln und in Betrieb nehmen. Du musst also physisch an deinem Arbeitsplatz sein.
Stellen Krankenhäuser 1-Mann Unternehmer (also Subunternehmer) ein?
Gibt es die Möglichkeit der mobilen Krankenpflege? Wenn ja, kannst du ja auch als ausländische Firma auf dem Markt mitmischen.
Da fallen dir bestimmt einige Möglichkeiten ein, wie dein neuer "Arbeitgeber" deinen Einsatz entsprechend so honoriert, dass es nicht nach geldwertem Vorteil riecht.
Du solltest schon in der Lage sein genug halbkriminelle Energie und Skrupellosigkeit zu entwickeln, ansonsten überlebst du auf freien Markt des Kapitalismus nicht.
Wenn du z.B. nur soviel verdienst, dass du nur den KU bedienen kannst, geht deine Ex leer aus, es sammeln sich Schulden. Die kriegst du später per Insolvenz los, sehr einfach auch durch Verwirkung, falls deine Ex oder die ARGE vergessen zu vollstrecken.
Rückständigen KU bei einer Insolvenz loszukriegen setzt voraus, dass keine strafbare Handlung begangen wurde, eine Verurteilung nach §170 Stgb sollte vermieden werden.
Weiterhin wird deine Ex nach einigen Jahren und niedrigem Einkommen deinerseits auch keinen BU mehr zugesprochen bekommen. Insbesondere deshalb, weil die ARGE von dem Ort, an den sie hinzieht ihr unmissverständlich klar machen wird, dass Erwerbsarbeit angesagt ist.
Stellen Krankenhäuser 1-Mann Unternehmer (also Subunternehmer) ein?
Gibt es die Möglichkeit der mobilen Krankenpflege? Wenn ja, kannst du ja auch als ausländische Firma auf dem Markt mitmischen.
Da fallen dir bestimmt einige Möglichkeiten ein, wie dein neuer "Arbeitgeber" deinen Einsatz entsprechend so honoriert, dass es nicht nach geldwertem Vorteil riecht.
Du solltest schon in der Lage sein genug halbkriminelle Energie und Skrupellosigkeit zu entwickeln, ansonsten überlebst du auf freien Markt des Kapitalismus nicht.
Wenn du z.B. nur soviel verdienst, dass du nur den KU bedienen kannst, geht deine Ex leer aus, es sammeln sich Schulden. Die kriegst du später per Insolvenz los, sehr einfach auch durch Verwirkung, falls deine Ex oder die ARGE vergessen zu vollstrecken.
Rückständigen KU bei einer Insolvenz loszukriegen setzt voraus, dass keine strafbare Handlung begangen wurde, eine Verurteilung nach §170 Stgb sollte vermieden werden.
Weiterhin wird deine Ex nach einigen Jahren und niedrigem Einkommen deinerseits auch keinen BU mehr zugesprochen bekommen. Insbesondere deshalb, weil die ARGE von dem Ort, an den sie hinzieht ihr unmissverständlich klar machen wird, dass Erwerbsarbeit angesagt ist.