12-07-2013, 14:07
Hallo !
Ich verstehe es gerade nicht ganz so ... angenommen ich gehe nach Norwegen ....
1. ich zahle von dort den Unterhalt weiter , wobei dann aber auch der Nacheheliche Unterhalt angepasst wird
2 ich reise über ein Drittland nach Norwegen und zahle keinen Unterhalt mehr . In diesem Falle erfülle ich doch den § 170 Stgb ,
Irgendwie ist gerade alles blöd ... wenn jemand einen Krankenpfleger in Thailand usww. sucht lasst es mich wissen
Ich verstehe es gerade nicht ganz so ... angenommen ich gehe nach Norwegen ....
1. ich zahle von dort den Unterhalt weiter , wobei dann aber auch der Nacheheliche Unterhalt angepasst wird
2 ich reise über ein Drittland nach Norwegen und zahle keinen Unterhalt mehr . In diesem Falle erfülle ich doch den § 170 Stgb ,
Irgendwie ist gerade alles blöd ... wenn jemand einen Krankenpfleger in Thailand usww. sucht lasst es mich wissen