12-07-2013, 14:46
So, Post vom Gericht bekommen.
Anhörung wegen Elterlicher Sorge in 2 Wochen.
Nachdem ich mir die Stellungnahme so durchgelesen habe, ist mir nicht ersichtlich wo da die triftigen Gründe für eine Anhörung sind.
Die Anwältin schreibt:
"Die Antragsgegnerin geht davon aus, daß die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widerspricht.
Die für die gemeinsame elterliche Sorge erforderliche Kooperationswilligkeit und Kooperationsfähigkeit ist zwischen den Eltern nicht gegeben.
Dies ist aber in jedem Fall unverzichtbar für die gemeinsame elterliche Sorge, denn die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt eine tragfähige und soziale Bindung zwischen den Eltern voraus und erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen.
Weiter soll ich:
-Der Mutter nicht gesagt haben das das Kind erhöhte Temperatur hatte
- Die Fremdbetreuung durch die Tagesmutter total ablehnen
- Mittagsschlaf ablehnen
- der Mutter bei Elternberatung vorgeschlagen haben den Antrag alleinige Sorge zurückzuziehen wenn sie auf Unterhalt verzichtet.
- ständig auf das Wechselmodell drängen
u.s.w
In Anbetracht der stattgefundenen Gespräche und Bemühungen, kann nicht davon die Rede sein, daß die Eltern in der Lage sind in wesentlichen Bereichen, wie z.B. des Aufenthaltes und des Erziehungsrechtes konstruktiv und ohne gerichtliche Auseinandersetzungen oder ohne sonstige fremde Hilfe sich zu einigen.
Eine gemeinsam Sorge ist deshalb dem Kindeswohl nicht zuträglich. Denn ein fortgesetzter destruktiver Elternstreit mit gerichtlichen Auseinandersetzungen wird für Kind zwangsläufig zu erheblichen Belastungen führen und zwar unabhängig davon, welcher Elternteil die Verantwortung für die fehlende Verständigungsmöglichkeit legt."
Die Gesetzesreform scheint noch nicht so angekommen zu sein.
Das Kind ist noch keine zweieinhalb, ist 11 Tage/Nächte bei mir und über nachtet bei mir seit ihrem 1. Geburtstag.
So ein Blödsinn soll mich jetzt aus der elterlichen Verantwortung raushalten?
Anhörung wegen Elterlicher Sorge in 2 Wochen.
Nachdem ich mir die Stellungnahme so durchgelesen habe, ist mir nicht ersichtlich wo da die triftigen Gründe für eine Anhörung sind.
Die Anwältin schreibt:
"Die Antragsgegnerin geht davon aus, daß die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widerspricht.
Die für die gemeinsame elterliche Sorge erforderliche Kooperationswilligkeit und Kooperationsfähigkeit ist zwischen den Eltern nicht gegeben.
Dies ist aber in jedem Fall unverzichtbar für die gemeinsame elterliche Sorge, denn die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt eine tragfähige und soziale Bindung zwischen den Eltern voraus und erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen.
Weiter soll ich:
-Der Mutter nicht gesagt haben das das Kind erhöhte Temperatur hatte
- Die Fremdbetreuung durch die Tagesmutter total ablehnen
- Mittagsschlaf ablehnen
- der Mutter bei Elternberatung vorgeschlagen haben den Antrag alleinige Sorge zurückzuziehen wenn sie auf Unterhalt verzichtet.
- ständig auf das Wechselmodell drängen
u.s.w
In Anbetracht der stattgefundenen Gespräche und Bemühungen, kann nicht davon die Rede sein, daß die Eltern in der Lage sind in wesentlichen Bereichen, wie z.B. des Aufenthaltes und des Erziehungsrechtes konstruktiv und ohne gerichtliche Auseinandersetzungen oder ohne sonstige fremde Hilfe sich zu einigen.
Eine gemeinsam Sorge ist deshalb dem Kindeswohl nicht zuträglich. Denn ein fortgesetzter destruktiver Elternstreit mit gerichtlichen Auseinandersetzungen wird für Kind zwangsläufig zu erheblichen Belastungen führen und zwar unabhängig davon, welcher Elternteil die Verantwortung für die fehlende Verständigungsmöglichkeit legt."
Die Gesetzesreform scheint noch nicht so angekommen zu sein.
Das Kind ist noch keine zweieinhalb, ist 11 Tage/Nächte bei mir und über nachtet bei mir seit ihrem 1. Geburtstag.
So ein Blödsinn soll mich jetzt aus der elterlichen Verantwortung raushalten?