12-07-2013, 22:40
(12-07-2013, 21:42)vorsichtiger schrieb: Da ist alles enthalten: www.forum-schuldnerberatung.de
Gerade mal durch geschaut.
Richtig viel aber spontan nicht gefunden.
Der Pfändungsrechner ist interessant.
Ich habe 1700 netto, zzgl doppeltes Kindergeld, zzgl einfachen UHV.
Sind UHV und Kindergeld pfändungsrelevant ?
Kann UHV und Kindergeld gepfändet werden ???
Alternativ würde ich den Gerichtsvollzieher auflaufen lassen und mich mit meinem netto Einkommen stressfrei bewegen.