Nicht nur das. Les mal was nach §§ 27a und 27b SGB XII alles bezahlt wird.
Im übrigen behauptet RA der Gegenseite dem Gericht gegenüber, das die 23,90 Euro nur ein Kostenbeitrag sind. Dieser müsse von der unterhaltspflichtigen BETEUERIN bezahlt werden.
Sind denn in Deutschland jetzt auch schon ges. Betreuer dem Betreuten zu UH verpflichtet?
@Admin:
Kannst du den Titel des Threads auf " Unterhalt für behinderten Volljährigen " ändern? Dann finden uns Andere bei Tante Gurgel besser.
Im übrigen behauptet RA der Gegenseite dem Gericht gegenüber, das die 23,90 Euro nur ein Kostenbeitrag sind. Dieser müsse von der unterhaltspflichtigen BETEUERIN bezahlt werden.
Sind denn in Deutschland jetzt auch schon ges. Betreuer dem Betreuten zu UH verpflichtet?
@Admin:
Kannst du den Titel des Threads auf " Unterhalt für behinderten Volljährigen " ändern? Dann finden uns Andere bei Tante Gurgel besser.