13-07-2013, 11:22
naja das ist ja schon das OLG und dann zum BGH da fehlte mir dann doch der Wille
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Klar einen Vergleich kann man nicht mehr anfechten
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Aber das gilt für Sie ja auch
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Und da sie wohlhabende Eltern hat, ist Ihr Sinn durch das Scheidungsverfahren mich durch immer wiederkehrende Anträge zu zermürben und das geht jetzt nicht mehr da der TU Ende 2013 endet
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TU der unabhängig von der Rechtskraft der Scheidung endet ist sehr sehr cool
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Klar ist ein Haufen Geld, aber hoffe Kriege etwas von der Steuer zurück
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Zahle es in 2 Raten, damit ich es bei der Steuer berücksichtigen kann
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Jetzt fehlt nur noch der Versorgungsausgleich
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2500 Euro will ich ihr geben, sie will 27000 Euro
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und durch den TU in 2011 Brauch ich ihr gar nichts zu geben, da ich den im Vermögensausgleich berücksichtigen kann
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Was für ein Spiessrutenlauf....
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Klar einen Vergleich kann man nicht mehr anfechten
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Aber das gilt für Sie ja auch
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Und da sie wohlhabende Eltern hat, ist Ihr Sinn durch das Scheidungsverfahren mich durch immer wiederkehrende Anträge zu zermürben und das geht jetzt nicht mehr da der TU Ende 2013 endet
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TU der unabhängig von der Rechtskraft der Scheidung endet ist sehr sehr cool
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Klar ist ein Haufen Geld, aber hoffe Kriege etwas von der Steuer zurück
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Zahle es in 2 Raten, damit ich es bei der Steuer berücksichtigen kann
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Jetzt fehlt nur noch der Versorgungsausgleich
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2500 Euro will ich ihr geben, sie will 27000 Euro
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und durch den TU in 2011 Brauch ich ihr gar nichts zu geben, da ich den im Vermögensausgleich berücksichtigen kann
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Was für ein Spiessrutenlauf....