13-07-2013, 11:49
(13-07-2013, 11:44)iglu schrieb: Man könnte auf die Analogie zu nicht gezahltem, titulierten Unterhalt verweisen. Da ist ja höchstrichterlich entschieden, dass der als nicht "bereite Mittel" anzuerkennen ist und im Wege des Forderungsübergangs abgewickelt werden muss.Genau so ist es.
Es ist ja nicht nur eine Analogie sondern sogar identisch.
Titulierter Unterhalt ist nun mal unausweichlich zu bezahlen und eine Verrechnung nicht zulässig.
Eine Rechtsgrundlage, von der Mutter einen Beitrag für den Umgang zu verlangen gibt es auch nicht.
Aber offenbar sind nur die Bürger gehalten, sich an Gesetze zu halten.
Auch wenn sie Murks sind.
Ihre Majestät, die SchreibtischtäterIn hat das nicht nötig.