13-07-2013, 13:15
'Ist doch spannend, was sich daraus ergeben könnte, ich sehe schon die Schlagzeile. "Mutter muss teile des Unterhalts an den Vater zum Zwecke des Umgangs zurückleiten, weil dieser durch Unterhaltszahlungen bedürftig ist!"
Das wär doch mal was!
Das wär doch mal was!