17-07-2013, 09:17
Update:
Jugendamt hat ein Vermittlungsgespräch mit meinem Sohn geführt. ich habe ein Kurzprotokoll (halbe DIN A4-Seite) erhalten; demnach will Sohn derzeit keinen Kontakt mit mir, weil die Eltern immer noch nicht geschieden sind und er nicht "zwischen die Fronten" geraten will. Ein Dreiergespräch mit mir wird es also nicht geben. Später will Sohn vielleicht mal Kontakt zu mir aufnehmen, jetzt aber noch nicht....etc.pp.
Ungeachtet des Inhalts dieses Gesprächs - Sohn lehnt Kontakt ab, weil er "unparteiisch" bleiben will, macht sich damit aber zum Parteigänger seiner Mutter - wird die weitere Vorgehensweise interessant. Da kein Vermittlungsgespräch beim Jugendamt stattfinden wird, stimme ich auch der Übertragung der alleinigen Sorge auf die Mutter nicht zu. So protokolliert während der Verhandlung am 27.06.2013. Jetzt nuss der Familienrichter entscheiden, im Sinne des Kindeswohls. Im parallel laufenden Scheidungsverfahren beruft sich ja die KM auf dauernde Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankung als Folge der Trennungs-/Scheidungsproblematik. Sie befindet sich in andauernder psychiatrischer Behandlung, immer im Wechsel ambulant / stationär. Derselbe Richter, der mit ihrem Begehren nach unbefristetem nachehelichem Unterhalt befasst ist, derselbe Richter hat jetzt über die Übertragung der alleinigen Sorge zu entscheiden.
Für den Fall, dass dieser Richter das alleinige Sorgerecht einer psychisch gestörten Mutter überträgt: hat hier jemand einen guten Kontakt zur Skandalpresse? Ich habe Lust dazu, daraus ein öffentliches Skandälchen zu machen. Nützt mir zwar nichts, aber der lila Pudel von Richter soll seinen Karriereknick haben. (Obwohl - wer in einer kleinen Kreisstadt als männlicher Richter das Familiengericht darstellen muss, der gehört sicher nicht zu den Überfliegern in seinem Beruf....).
Austriake
Jugendamt hat ein Vermittlungsgespräch mit meinem Sohn geführt. ich habe ein Kurzprotokoll (halbe DIN A4-Seite) erhalten; demnach will Sohn derzeit keinen Kontakt mit mir, weil die Eltern immer noch nicht geschieden sind und er nicht "zwischen die Fronten" geraten will. Ein Dreiergespräch mit mir wird es also nicht geben. Später will Sohn vielleicht mal Kontakt zu mir aufnehmen, jetzt aber noch nicht....etc.pp.
Ungeachtet des Inhalts dieses Gesprächs - Sohn lehnt Kontakt ab, weil er "unparteiisch" bleiben will, macht sich damit aber zum Parteigänger seiner Mutter - wird die weitere Vorgehensweise interessant. Da kein Vermittlungsgespräch beim Jugendamt stattfinden wird, stimme ich auch der Übertragung der alleinigen Sorge auf die Mutter nicht zu. So protokolliert während der Verhandlung am 27.06.2013. Jetzt nuss der Familienrichter entscheiden, im Sinne des Kindeswohls. Im parallel laufenden Scheidungsverfahren beruft sich ja die KM auf dauernde Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankung als Folge der Trennungs-/Scheidungsproblematik. Sie befindet sich in andauernder psychiatrischer Behandlung, immer im Wechsel ambulant / stationär. Derselbe Richter, der mit ihrem Begehren nach unbefristetem nachehelichem Unterhalt befasst ist, derselbe Richter hat jetzt über die Übertragung der alleinigen Sorge zu entscheiden.
Für den Fall, dass dieser Richter das alleinige Sorgerecht einer psychisch gestörten Mutter überträgt: hat hier jemand einen guten Kontakt zur Skandalpresse? Ich habe Lust dazu, daraus ein öffentliches Skandälchen zu machen. Nützt mir zwar nichts, aber der lila Pudel von Richter soll seinen Karriereknick haben. (Obwohl - wer in einer kleinen Kreisstadt als männlicher Richter das Familiengericht darstellen muss, der gehört sicher nicht zu den Überfliegern in seinem Beruf....).
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1