17-07-2013, 14:55
Genau ! Und zur Verdeutlichung nochmal !
1. Zum Anwalt gehen (Anwalt für Strafrecht!) . Willste meinen ;-)
2. Anwalt holt sich Akteneinsicht und teilt der Polizei mit, dass Du KEINE Aussage machst.
3. Füße still halten. Warten.
4. Bei richtigem Verhalten wird sich die Sache schon auflösen. Mit bißchen Glück, macht sich die Alte noch zum Kaspar und unglaubwürdig. Natürlich wird Ihr nichts passieren! Aber immerhin.....
Buchtipp: "Richtiges Verhalten im Stafrecht!" / Ich habe das noch irgendwo als pdf.
1. Zum Anwalt gehen (Anwalt für Strafrecht!) . Willste meinen ;-)
2. Anwalt holt sich Akteneinsicht und teilt der Polizei mit, dass Du KEINE Aussage machst.
3. Füße still halten. Warten.
4. Bei richtigem Verhalten wird sich die Sache schon auflösen. Mit bißchen Glück, macht sich die Alte noch zum Kaspar und unglaubwürdig. Natürlich wird Ihr nichts passieren! Aber immerhin.....
Buchtipp: "Richtiges Verhalten im Stafrecht!" / Ich habe das noch irgendwo als pdf.